Übergeben Sie Ihre überfälligen Forderungen unserem qualifizierten Inkasso-Team. Durch schnellstmögliche Realisierung Ihrer Forderung vermeiden wir langwierige und teure gerichtliche Mahnverfahren und sichern Ihnen dadurch Ihre Liquidität.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Inkasso
Umfassende Erfahrung sowie ein gutes Einfühlungsvermögen lassen unsere qualifizierte Sachbearbeitung erkennen, wie man den Schuldner zur Zahlung der offenen Forderung bewegen kann.
Vorgerichtlich
Nach schriftlicher Zahlungsaufforderung wird durch die anschließende telefonische Kontaktaufnahme versucht, gemeinsam mit dem Schuldner eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden, welche den Schuldner aus seinen finanziellen Schwierigkeiten führt.
Je nach abgestimmten Workflow werden z. B. Stundungen, sowie Teil- oder Ratenzahlungen vereinbart. Auch der Schuldner hat jederzeit die Möglichkeit, direkt mit uns in Kontakt zu treten, schriftlich oder telefonisch, um mögliche Zahlungsmodalitäten mit der Sachbearbeitung abzustimmen.
Ferner konzentrieren sich unsere Serviceleistungen auf eine zeitnahe und möglichst kundenerhaltende Realisierung der übergebenen Forderungen. Bleibt die vorgerichtliche Einziehung erfolglos, wird vor dem gerichtlichen Mahnverfahren eine Bonitätsprüfung zur Vermeidung aussichtsloser Beitreibungsprozesse durchgeführt.
Das bei der Bonitätsprüfung angewendete (hauseigene) Scoringverfahren, erfolgt fallbezogen automatisiert in Abhängigkeit von datenschutzkonformen Vergangenheitswerten, Forderungshöhen (unter Einbeziehung von weiteren Akten des Schuldners) und dem Vorhandensein von harten Negativmerkmalen (Mahnbescheide, Haftbefehle, etc.).
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Forderungen zum Insolvenzverfahren angemeldet werden.
Gerichtlich
Nahtlos anknüpfend an den außergerichtlichen Mahnprozess veranlassen wir in Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren.
Gegebenenfalls notwendige Klageverfahren können auf Wunsch durch unsere spezialisierten Vertragsanwälte durchgeführt werden.
Überwachung
Auch wenn der Schuldner derzeit zahlungsunfähig ist, halten wir durch kontinuierliche Schuldneransprachen die Anschrift des Schuldners aktuell und prüfen hierbei die Entwicklung seiner Vermögensverhältnisse. Denn rechtskräftig titulierte Forderungen verjähren in der Regel erst nach 30 Jahren.
Es gilt also den richtigen Zeitpunkt zu erkennen, zu dem der Schuldner wieder über ausreichende Mittel verfügen könnte, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Jede wirtschaftliche Veränderung des Schuldners wird aus diesem Grund durch unser spezialisiertes Inkasso-Team bewertet und gegebenenfalls zum Anlass genommen eine Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner zu treffen. Sollte sich der Schuldner trotz Vermögen zahlungsunwillig zeigen, wird durch Einleitung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) der Zahlungserfolg erzielt.
DELTA bietet Ihnen die Möglichkeit diese Forderungen ohne Kostenrisiko langfristig zu überwachen und systematisch zu verfolgen. Bereits abgeschriebene Forderungen erzielen so - ohne eigenen Kostenaufwand - einen außerordentlichen Ertrag.
Inklusivleistungen
- Einmeldung (Schufameldung)
- Anschriften- und Erbenermittlung
- Kontinuierliche Bonitätsprüfung
- Arbeitgeberrecherchen
- Auskunftssystem und individuelles Berichtswesen
- Zwangsvollstreckung
- Pfändungsmaßnahmen
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